Unterkunft und Heizkosten


 

Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie im angemessenen Rahmen liegen, in Höhe der tatsächlichen Aufwendung übernommen.

Ein unter 25jähriger, der bei seinen Eltern ausziehen möchte, benötigt für die Übernahme der Wohn- und Heizkosten eine Zustimmung des kommunalen Trägers.

Eine Zustimmung muß gegeben werden, wenn:

ein Umzug notwendig für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist
"schwerwiegende soziale Gründe" bestehen
oder sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen


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