Anspruch auf Regelleistungen ALG 2
Alleinerziehende, volljährige Alleinstehende und Antragsteller mit minderjährigm Partner haben einen Anspruch auf die volle Regelleistung.
Seit dem 1. Juli 2006 bundeseinheitlich: 345 €
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 €
Kinder ab dem 14. Geburtstag: 276 €
Kinder ab dem 15. Lebensjahr und
Volljährige unter 25 Jahren,die bei ihren Eltern wohnen: 276 €
(Ehe)Partner: jeweils 311 €

