Ladenöffnungszeiten in Thüringen
Die Landenöffnungszeiten in Thüringen richten sich nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz basiert wiederum auf dem Grundsatz:
„Der Staat sollte nur das regeln, was er unbedingt muss.“
Als Zielstellung wurde der Schutz der Sonn- und Feiertage sowie der Arbeitnehmerschutz definiert.
Wochentags Grundsätzlich verkaufsoffen
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz regelt folglich auch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag 00.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr. Das soll den Handlungsspielraum der Handelstreibenden erweitern.
Sonn- und Feiertags grundsätzlich geschlossen
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz regelt aber auch "Sonn- und Feiertagsschutz".
Für diesen "Sonn- und Feiertagsschutz" gibt es einzelne Ausnahmebestimmungen.
Das gegenwärtige Thüringer Ladenöffnungsgesetz findet so seit dem 30. November 2006 Anwendung.
Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes finden weiterhin vollumfänglich Anwendung. Die Rolle der Landkreise und kreisfreien Städte als ortsnahe und sachkundige Entscheidungsträger wurde mit dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz gestärkt.
Ladenöffnung in der Adventszeit
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gibt vor, dass die Geschäfte im Rahmen der bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr lediglich am 1. Adventssonntag öffnen dürfen.
Die Gesetze der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt lassen die Ladenöffnung an allen Adventssonntagen im Rahmen der jährlich zulässigen vier Öffnungstage zu.
Die Landkreise und kreisfreien Städte können jetzt gemäß ihrer Zuständigkeiten im übertragenen Wirkungskreis regionalen Gesichtspunkten besser Rechnung tragen.
Bisherige Erfahrungen
Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte mit, dass im Jahr 2007 eine befristete Ausnahme im öffentlichen Interesse von überregionaler Bedeutung erteilt wurde.
Aus Anlass der Bundesgartenschau 2007 wurden den Händlern in den Stadtzentren Gera und Ronneburg gestattet, an bis zu zehn ausgewählten Sonntagen ihre Geschäfte offen zu halten.
Download: Thüringer Ladenöffnungsgesetz

